Bewertungskriterien

 

Die Bewertung der Hunde geschieht nach folgenden Kriterien:

 

Wille: Der Hund soll während der ganzen Suche willig und bestimmt sein und natürliche Hindernisse und Wetterbedingungen ohne ständiges Anspornen durch den Hundeführer bewältigen. Der Hund soll schnell seine Parzelle übernehmen und sie mit Genauigkeit absuchen. Hierbei soll er Initiative und Beständigkeit zeigen.

 

Suche: Bewertet wird ein erhobener Kopf, die Nase im Wind, um den Duft aufnehmen zu können. Die Suche soll der Umwelt angepasst und weitläufig sein, um einen größtmöglichen Teil der Parzelle abzudecken. Das Gelände soll auf eine wirksame und genaue Art abgesucht werden.

Dabei soll der Hund Eigeninitiative zeigen, planmäßig sein und keine allzu großen Richtungswechsel vornehmen. Gegenüber dem Hundeführer soll der Hund aufmerksam sein, um sich zu einer gezeigten Stelle zu begeben und diese abzusuchen.

Der Hund soll größtenteils vor dem Hundeführer arbeiten. Die beste Gangart des Hundes ist ein fröhlicher, ungezwungener Trab, der die Arbeitsfreude des Hundes widerspiegelt. Beim Start der Suche oder bei der Rückkehr von einem bereits abgesuchten Gebiet ist ein vorübergehender Galopp erlaubt. Der Hund muss seine Suchhaltung dem Gelände anpassen.

Die Gangart sollte möglichst gleichmäßig sein, was aber bei der Aufnahme und bei der Verfolgung des Duftes den Schritt nicht ausschließt.

Der Hund darf sich nicht durch Wildspuren oder andere Spuren ablenken lassen. Bindung: Während seiner selbstständigen und entschlossenen Suche soll der Hund eine starke Bindung zum Hundeführer ohne Ängstlichkeit zeigen. Er muss seine Suche in die gezeigte Richtung ausführen und beim Abrufen sofort zurückkommen, außer wenn er gerade einen Trüffelfund anzeigt. Positiv wird das Beenden der Suche auf Befehl während einer Trüffelanzeige oder des Bringens einer Trüffel bewertet.

 

Geruch: Die Arbeitsleistung der Nase und die Konzentration des Hundes während der Duftaufnahme einer reifen Trüffel wird bewertet. Sehr positiv bewertet werden die Trüffelfunde, welche andere Hunde nicht angezeigt haben. Der Hund darf sich nicht durch andere Gerüche wie Wildgerüche oder Gerüche von anderen Hunden ablenken lassen.

 

Anzeige: Die Richter berücksichtigen nicht nur die Anzahl von Anzeigen, sondern auch die Qualität und die Genauigkeit derselben. Diese Kriterien dienen dazu, die Leistungsfähigkeit und die Arbeitsqualität des Hundes zu berücksichtigen. Um die Leistungen der Hunde gegenüberzustellen, kann jeder Hund auf einem Teil eines bereits abgesuchten Gebietes arbeiten.

Das Anzeigen soll eindeutig und bestimmt sein und wenn die Suche vom Hundeführer unterbrochen wird, soll sie wieder aufgenommen werden, wenn dies vom Hundeführer gefordert wird.

Um eine Qualifikation zu erhalten und um sich zu klassieren, muss der Hund eine richtige Arbeit mit mindestens einer gerechtfertigten Anzeige eines Trüffelfundes liefern.